Ärztebereitschaft Region Trier e.V.

Tel.: (0651) 4 55 55

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Impressum:

Die "Ärztebereitschaft Region Trier e.V." ist eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der niedergelassenen Ärzteschaft der Region Trier.

Rechtsgrundlagen:

SGB 5 § 75 Auszüge:

(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, daß die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfaßt auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt.

(7) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben

1. die erforderlichen Richtlinien für die Durchführung der von ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschlossenen Verträge aufzustellen,

Den vollständigen Text finden sie unter

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sozialgesetzbucht1024x768.htm


KV-Richtlinien Richtlinien für Notfalldienst-Zentralen / Notdienstpraxen

Präambel

Soweit sich Ärzte / Ärztinnen (nachfolgend Ärzte genannt) eines oder mehrerer Notdienst-Bereiche zu einem Verein / einer BGB-Gesellschaft / einer Partnerschaft zusammenschließen, können diese unter Beachtung der Grundsätze der Notfalldienst-Ordnung mit der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beauftragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung einer Notfalldienst-Zentrale / Notdienstpraxis ist die Erfüllung folgender Auflagen:

1. Mindestausstattung der Notfalldienst-Zentrale

  • Praxisschild
  • EDV Anlage mit Chipkartenlesegerät
  • Telefonanlage mit Faxgerät
  • Formulare einer Arztpraxis
  • Sprechstundenbedarf
  • EKG
  • Notfallkoffer mit Inhalt nach DIN für Erwachsene und Kinder
  • Sauerstoffflasche
  • Blutzuckermessgerät
  • Urinteststreifen
  • Blutdruckgerät
  • Otoskop
  • Reflexhammer
  • Stethoskop
  • Fieberthermometer
  • Chirurg. Besteck für kleine Chirurgie
  • Sterilisator
  • Untersuchungsliege
  • Waschbecken / Seifenspender / Sterilium / Einmal-Handtücher
  • Defibrillator (wird empfohlen)

1.1 Ausstattung für Kfz

  • Handy
  • Hausbesuchstasche mit Ampullarium
  • Mobiles Chipkartenlesegerät

1.2 Räume

  • Behandlungsraum
  • Wartezone
  • Personal-WC
  • Patienten-WC
  • Aufenthaltsraum / Ruheraum

Die Genehmigung setzt im Regelfall voraus, dass das Versorgungsgebiet mindestens eine Grundgröße von ca. 30.000 Einwohnern umfasst. Der Radius des zu versorgenden Gebietes vom Sitz der Notfalldienst-Zentrale aus, soll 20 km Luftlinie nicht wesentlich überschreiten. Die Orte des Notfalldienst-Bereiches sind namentlich festzulegen.

Die Notfalldienst-Zentrale ist während der Dienstzeiten mit 2 Ärzten zu besetzen, wobei ein Arzt ständig in der Praxis präsent sein muß (Sitzdienst) und der zweite Arzt die erforderlichen Hausbesuche übernimmt (Fahrdienst). Inwieweit ein weiterer Arzt erforderlich ist, bleibt der Einzelfallentscheidung des Vorstandes überlassen (z.B. weitere Sitzdienste in Ballungsräumen bzw. weiterer Fahrdienst in ländlichen Gebieten).

Grundsätzlich hat der Notfalldienstarzt seinen Dienst in der Notfalldienst-Zentrale zu versehen. Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) kann von der Wohnung des Arztes aus versehen werden.

Die Notfalldienst-Zentrale / Notdienstpraxis hat sich gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit mit einer Mindestdeckungssumme von € 1.000.000,00 zu versichern.

Die Notfalldienst-Zentrale ist während der Kern-Dienstzeiten mit einer med. Fachkraft zu besetzen.

Die telefonische Erreichbarkeit der Notfalldienst-Zentrale ist durch geeignete Maßnahmen / geeignetes Personal zu gewährleisten.

Qualifikationsanforderungen an Vertreter:

die Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin / Innere Medizin / Prakt. Arzt oder eine dreijährige klinische Tätigkeit als Arzt unter Aufsicht eines zur Weiterbildung befugten Arztes

und

die Teilnahme an einem Seminar "Der Arzt im Notfalldienst“(1)

Bestehende, von der Bezirksärztekammer Trier anerkannte, Notfalldienst-Zentralen bleiben von diesen Regelungen unberührt.

Der Verein "Ärztebereitschaft Region Trier e.V." ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Trier eingetragen.

Die Vereinssatzung können Sie als PDF-Datei einsehen (erfordert den Acrobat Reader).

Der Verein haftet nur für organisatorische Mängel. Jeder diensthabende Arzt ist für seine ärztlichen Leistungen persönlich verantwortlich.


Postanschrift des Vereins:

Ärztebereitschaft Region Trier e.V.
Im Treff 12
54296 Trier


Vorsitzender und Geschäftsführer des Vereins und damit verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist

Dr. med. Friedl Schulz
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hauptmarkt 15
54290 Trier

Telefon 0651 7 48 70


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